Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SNEAK PEEK GmbH (B2B) — Stand: 10.04.2026
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Abwehrklausel, Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SNEAK PEEK GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) gelten für alle Verträge über die Nutzung der SNEAK PEEK Produktdaten-Plattform (Software-as-a-Service) zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z.B. Gesetzesänderungen) erforderlich ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten SNEAK PEEK Plattform zur Harmonisierung, Standardisierung und Verteilung von Produktdaten (SaaS-Dienst) während der Vertragslaufzeit.
Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Anzahl der SKUs, angebundene Plattformen, Nutzerlizenzen) ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellformular (Angebot/Auftragsbestätigung).
Die Bereitstellung der Software erfolgt am Router-Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters (Übergabepunkt). Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand der Leistungen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software zur Anpassung an den Stand der Technik sowie zur Optimierung der Systemleistung weiterzuentwickeln.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Bestellformulars, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Bereitstellung der Zugangsdaten zur Plattform zustande.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für eigene interne Geschäftszwecke vertragsgemäß zu nutzen.
Eine Überlassung der Software an Dritte, die Vermietung oder das Application Service Providing für Dritte ist dem Kunden untersagt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Kunden auf der Plattform verarbeiteten Daten (Produktdaten) für die Zwecke der Vertragserfüllung zu vervielfältigen, zu speichern und zu verarbeiten.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Plattform eingespeisten Produktdaten keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Backups seiner Originaldaten außerhalb der Plattform vorzuhalten.
§ 6 Verfügbarkeit und Service Level
Der Anbieter gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt.
Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind reguläre Wartungsfenster, die dem Kunden mit einer Frist von mindestens drei Werktagen angekündigt werden, sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (Höhere Gewalt).
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag (Bestellformular). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Nutzungsgebühren werden kalenderjährlich oder monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren.
§ 8 Gewährleistung
Der Anbieter leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der SaaS-Dienste sowie dafür, dass der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Mängel der Plattform sind dem Anbieter unverzüglich unter detaillierter Beschreibung des Fehlerbildes in Textform (z.B. über das Ticketsystem) zu melden.
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Folgeschäden.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für die im Bestellformular vereinbarte Initiallaufzeit (i.d.R. 12 oder 24 Monate) geschlossen.
Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsbeendigung werden die Kundendaten noch für 30 Tage zum Download bereitgehalten und anschließend unwiderruflich gelöscht.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies auf Basis eines separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Anbieter trifft aktuelle technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten vor Verlust, Zerstörung, unberechtigtem Zugriff oder sonstigem Missbrauch.
§ 12 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für vertragliche Zwecke zu verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 13 Höhere Gewalt
Keine Partei ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet, soweit sie daran durch Höhere Gewalt gehindert wird.
Als Höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, Pandemien oder allgemeine Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur, die nicht im Einflussbereich der Parteien liegen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.