Allgemeine Geschäftsbedingungen der SNEAK PEEK GmbH 

(„im Folgenden: SNEAK PEEK“)

Stand 01.01.2023

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden, für alle (auch zukünftigen) Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen erkennen wir nicht an. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. 

(2) Über Änderungen dieser AGB während eines laufenden Vertragsverhältnisses wird SNEAK PEEK den Kunden per E-Mail oder über eine Benachrichtigung auf der SNEAK PEEK Plattform vorab informieren. Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. SNEAK PEEK wird den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung auch auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde einer Änderung der AGB, ist SNEAK PEEK berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.

§ 2 Leistungsgegenstände

(1) SNEAK PEEK bietet dem Kunden für dessen eigene Geschäftszwecke die Nutzung der von ihr zur Verfügung gestellten Plattform sowie der zugrunde liegenden Datenbank und der darin enthaltenen Produktdaten an. Der Zugriff des Kunden auf die Datenbank erfolgt dabei entweder online per Web-Browser, oder über die von SNEAK PEEK bereitgestellten Online-Schnittstellen.

(2) Die Nutzung der SNEAK PEEK Plattform erfolgt für den Kunden entweder als a) Händler  (z.B. zum Abruf von Produktdaten, Datenblättern, Preisen und Verfügbarkeiten), oder b) als Lieferant.  Lieferanten sind zusätzlich zur Nutzung der Datenbank berechtigt, ihr eigenes Produktsortiment mit Preisen und Verfügbarkeiten auf die SNEAK PEEK Plattform einzustellen und zum Abruf durch Händler bereitzuhalten. 

(3) Die Eigenschaften und Funktionen der Schnittstellen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf den Webseiten von SNEAK PEEK. Anleitungen zur Benutzung der Schnittstellen stellt SNEAK PEEK im Supportbereich der SNEAK PEEK Webseite zur Verfügung. Für die Installation der Schnittstelle ist der Kunde selbst verantwortlich.

(4) Verträge über den Erwerb der in der Datenbank gelisteten Produkte, die über die SNEAK PEEK Plattform angebahnt und abgewickelt werden, kommen ausschließlich zwischen den Kunden (Lieferanten und Händler) zustande; dies gilt auch bei Nutzung der Funktion zur elektronischen Bestellabwicklung. SNEAK PEEK ist weder Partei eines solchen zwischen Lieferant und Händler geschlossenen Vertrages, noch tritt SNEAK PEEK als Vertreter einer dieser Vertragsparteien auf. 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Voraussetzung für die Nutzung der SNEAK PEEK Plattform ist eine elektronische Registrierung des Kunden auf der Webseite von SNEAK PEEK. Nach Abschluss eines (entgeltlichen) Abonnementvertrages kann der Kunde die Plattform mit der von ihm abonnierten Anzahl von Usern und in dem durch den jeweiligen Einzelvertrag festgelegten Funktionsumfang nutzen. Ein angelegter Account kann vom Kunden nicht auf Dritte übertragen werden.

(2) Die Nutzung der SNEAK PEEK Plattform ist auf Gewerbetreibende beschränkt. Im Rahmen der Registrierung sind vom Kunden folgende Daten und entsprechende Nachweise hierzu in digitaler Form an SNEAK PEEK zu übermitteln:

  • Letzter Handelsregisterauszug, Gewerbeschein oder anderer Gewerbenachweis, der der deutschen Handelsregistereintragung bzw. dem deutschen Gewerbeschein entspricht;
  • vollständige Firmierung;

  • vollständige Kontaktdaten.

(3) Die Darstellung der SNEAK PEEK Plattform auf der Website von SNEAK PEEK stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss seiner Registrierung – nach Übermittlung aller hierfür erforderlichen Daten und Nachweise – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der SNEAK PEEK Plattform ab SNEAK PEEK wird den Zugang des An- gebots unverzüglich auf elektronischem Wege durch eine E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse bestätigen. In dieser elektronischen Eingangsbestätigung liegt noch keine Annahme des Angebots durch SNEAK PEEK. SNEAK PEEK behält sich vor, die Angaben und Nachweise des Kunden vor Annahme seines Angebots zunächst zu prüfen. Die Annahme des Angebots des Kunden durch SNEAK PEEK erfolgt entweder durch Freischaltung seines Accounts auf der SNEAK PEEK Plattform oder durch Übermittlung einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. 

§ 4 Kontakt- und Zugangsdaten des Kunden

(1) Der Kunde hat seine Kontakt- und Unternehmensdaten (inklusive Änderungen im Handelsregister o.ä.) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen an den Kontaktdaten hat der Kunde innerhalb seines Accounts umgehend zu korrigieren oder SNEAK PEEK per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, sein Unternehmensprofil und die Nutzerprofile seiner User auf der SNEAK PEEK Plattform jederzeit aktuell zu halten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Plattform einsehbaren Kontakt- und Unternehmensdaten anderer Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit bestehenden oder auf der Plattform angebahnten Geschäftsbeziehungen zu verwenden. Eine Verwendung von Kontaktdaten anderer Kunden zu Werbezwecken ist ausdrücklich untersagt, insbesondere wenn darin ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften liegt. Bei einem solchen Verstoß des Kunden wird dieser SNEAK PEEK von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die von anderen Kunden oder von Dritten gegen SNEAK PEEK aufgrund dieses Verstoßes geltend gemacht werden. 

(3) Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind vom Kunden (d.h. vom Account-Inhaber sowie von den einzelnen Usern) geheim zu halten, dürfen also insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden, und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird sein Passwort so wählen, dass es für Dritte nicht leicht zu erraten ist, und dazu die innerhalb der Plattform angezeigten Hinweise beachten. Falls der Kunde Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte seine Zugangsdaten unberechtigt erlangt haben könnten, wird er SNEAK PEEK unverzüglich informieren und seine Zugangsdaten selbst ändern oder durch SNEAK PEEK ändern lassen. SNEAK PEEK hat in diesem Fall oder für den Fall, dass für SNEAK PEEK selbst Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen, zudem das Recht, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren. Der Kunde ist wieder zur Nutzung der Plattform zuzulassen, sobald der Verdacht eines Missbrauchs von Zugangsdaten ausgeräumt ist und/oder die Zugangsdaten geändert wurden.

§ 5 Betrieb der SNEAK PEEK Plattform / Änderungen

(1) Technische und funktionale Änderungen und/oder Ergänzungen der SNEAK PEEK Plattform kann SNEAK PEEK jederzeit vornehmen, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht reduziert wird und die Anpassungen für den Kunden zumutbar sind. SNEAK PEEK informiert den Kunden über solche Anpassungen durch eine entsprechende Mitteilung auf der Plattform.

(2) Da SNEAK PEEK keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Internets hat, kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der SNEAK PEEK Plattform nicht zugesagt werden. SNEAK PEEK kann den Zugang zur Plattform für alle oder einen Teil der Kunden zeitweise beschränken oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz oder die Anzahl der Datenbank-Abfragen für alle oder einen Teil der Kunden begrenzen, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der bei SNEAK PEEK eingesetzten Hardware oder der von ihr gespeicherten Daten oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist.

(3) SNEAK PEEK verpflichtet sich, die Plattform zu 99 % im Kalenderjahresmittel verfügbar zu halten. Nichtverfügbarkeit liegt nur dann vor, wenn die Plattform aufgrund von durch SNEAK PEEK zu verantwortenden Umstände nicht zur Verfügung steht. Zeiten, in denen die Plattform aufgrund nicht von SNEAK PEEK zu vertretender Umstände, höherer Gewalt, Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Kunden oder wegen geplanter und zuvor von SNEAK PEEK angekündigter Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist, bleiben bei der Berechnung der Nichtverfügbarkeit unberücksichtigt. Geplante Wartungsarbeiten wird SNEAK PEEK möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten durchführen und ihren Kunden über die Plattform mindestens 3 Tage im Voraus ankündigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten im Monat 20 Stunden nicht überschreiten.

(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der von SNEAK PEEK jeweils definierten technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Infrastruktur für die Nutzung der Plattform, sowie der Software verantwortlich, insbesondere bezogen auf den von ihm genutzten Webbrowser und seine Internetanbindung.

§ 6 Schutz- und Nutzungsrechte

(1) An eigenen unternehmens- oder produktbezogenen Inhalten wie insbesondere Logos, Marken und Bildern räumt der Kunde SNEAK PEEK im Moment des Uploads auf die SNEAK PEEK Plattform das nicht-ausschließliche, räumlich unbegrenzte und zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkte Recht ein, diese Inhalte für die Zwecke der Vertragsdurchführung sowie zu Referenzzwecken zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere das Recht, solche Inhalte in die Datenbank von SNEAK PEEK aufzunehmen, sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten (z.B. durch Änderungen der Größe oder des Formats) und auf der Plattform für Dritte zugänglich zu machen.

(2) Vorstehender Absatz beinhaltet auch das Recht für SNEAK PEEK, Produktdaten des Kunden zu statistischen Zwecken auszuwerten und in die Datenbank von SNEAK PEEK aufzunehmen, sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten, sie auf der Plattform für Dritte zugänglich zu machen und den Kunden zur eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. 

(3) Die Verantwortung für auf die Plattform hochgeladene Inhalte liegt allein beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Uploads von unternehmens- und produktbezogenen Inhalten auf die Plattform (inklusive Produktdaten, die von Lieferanten eingestellt werden), ausschließlich Inhalte zu verwenden, deren Quelle dem Kunden bekannt ist, an denen er über die erforderlichen Rechte verfügt und die keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheber- und Markenrechte) verletzen. Lieferanten sichern insoweit ausdrücklich zu, dass an den von ihnen für den Import auf die Plattform zur Verfügung gestellten Produktdaten (insbesondere den Produktbildern) keine Rechte Dritter bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung und Verwertung durch SNEAK PEEK ausschließen oder einschränken könnten, und dass solche Inhalte nicht geschützten Werken anderer Rechteinhaber widerrechtlich entnommen wurden. Ist der Kunde Händler, hat er weiterhin sicherzustellen, dass Angaben auf in die Plattform eingestellten Produktbildern (z.B.: „biozertifiziert“, o.ä.) auch ihn betreffend zutreffend sind.

(4) Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte hochzuladen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen. Eine anonyme Nutzung der Kommunikationsfunktionen der Plattform ist unter- sagt. Unbeschadet der sonstigen Rechte nach diesen AGB behält sich SNEAK PEEK vor, den Zugang des Kunden zu sperren und Inhalte zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Rechte Dritter verletzen, gegen den jeweils geschlossenen Einzelvertrag, geltendes Recht oder gegen diese AGB verstoßen. Das Recht von SNEAK PEEK zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt hiervon ebenso unberührt wie etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Kunden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, SNEAK PEEK von sämtlichen Schäden und Kosten (inklusive der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung) freizustellen, die aus einer Verletzung der in diesem Paragraphen beschriebenen Pflichten resultierenden.

§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten an der Datenbank 

(1) Mit Abschluss des Vertrages erhält der Kunde das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Abonnements beschränkte Recht, bestimmte, von SNEAK PEEK dafür vorgesehene Inhalte aus der SNEAK PEEK-Datenbank mittels der hierfür zur Verfügung gestellten technischen Mittel abzurufen und zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke in seine internen Softwaresysteme (z.B. sein ERP-System) zu übernehmen und diese Inhalte hierfür zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. 

(2) Sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart, sind insbesondere die folgenden Nutzungshandlungen untersagt:

a. der Abruf, die Entnahme und/ oder die öffentliche Wiedergabe quantitativ oder qualitativ wesentlicher Teile der Datenbank (auch durch systematische und wiederholte Einzelabrufe mit oder ohne technische Hilfsmittel),

b. die Weitergabe oder Zugänglichmachung sowie die Unterlizenzierung von Datenbankinhalten an Dritte,

c. sowie der Aufbau eigener Datenbanken mit Hilfe der Datenbankinhalte von SNEAK PEEK.

(3) Die Nutzung der Datenbank darf ausschließlich über die von SNEAK PEEK zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Schnittstellen oder über die SNEAK PEEK Plattform erfolgen. Automatisierte Zugriffe auf die Datenbank, z.B. durch Skripte oder Web Spider, sind untersagt, auch wenn hierdurch nur der Zugriff durch einen einzelnen Nutzer simuliert wird. Für automatisierte Zugriffe sind ausschließlich die von SNEAK PEEK dafür bereitgestellten Schnittstellen zu verwenden.

(4) An der von SNEAK PEEK überlassenen Inhalten der SNEAK PEEK-Datenbank räumt SNEAK PEEK dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht ein, diese für die vereinbarten eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden einzusetzen und hierfür zu nutzen. Im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung ist der Kunde berechtigt, die Datenbank im notwendigen Umfang zu vervielfältigen und Sicherungskopien herzustellen, die als solche zu kennzeichnen sind. Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Datenbank dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden. Der Kunde ist über den gesetzlich zwingend gestatteten – insbesondere den durch § 69d UrhG geregelten – Umfang hinaus nicht berechtigt, die Datenbank oder die in ihr enthaltenen Daten zu übersetzen, zu bearbeiten oder umzugestalten. 

(5) Im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Nutzungsbedingungen ist SNEAK PEEK berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ohne Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen vorübergehend zu sperren. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich SNEAK PEEK vor.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt – soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist – mit dem Datum seiner Letztunterzeichnung. Sie beträgt 12 Monate („Vertragsperiode“). Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode mit einer Frist von 3 Monaten kündigt. 

(2) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund kann für SNEAK PEEK insbesondere dann vorliegen, wenn der Kunde Insolvenz anmeldet, in Zahlungsverzug gerät, gegen sonstige wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt oder wenn der Kunde wiederholt seine Pflichten bei der Erfüllung von über die Plattform geschlossenen Verträgen gegenüber anderen Nutzern verletzt. Statt einer fristlosen Kündigung kann SNEAK PEEK in solchen Fällen nach vorheriger Androhung den Zugang des Kunden zur SNEAK PEEK Plattform vorübergehend sperren. Die Zugangssperre entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Die Zugangssperre wird wieder aufgehoben, sobald der Grund für die Sperre entfallen ist und der Kunde dies gegenüber SNEAK PEEK nachweist. Sonstige Ansprüche von SNEAK PEEK, insbesondere wegen Zahlungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.

(3) Endet das Vertragsverhältnis aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so behält SNEAK PEEK den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Endet das Vertragsverhältnis aus einem von SNEAK PEEK zu vertretenden wichtigen Grund, so wird SNEAK PEEK dem Kunden die bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig (für die Restlaufzeit der Vertragsperiode) zurückerstatten.

(4) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses endet automatisch auch das Nutzungsrecht des Kunden an der Datenbank. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, alle ihm während der Vertragslaufzeit überlassenen Datenbankinhalte unverzüglich und vollständig von seinen Systemen zu löschen; dies gilt insbesondere für Abonnements mit Exportberechtigung. Eine weitere Nutzung der überlassenen Datenbankinhalte nach Beendigung des entsprechenden Vertrages ist untersagt. Die Löschung der Datenbankinhalte ist vom Kunden auf Verlangen von SNEAK PEEK innerhalb von zehn Kalendertagen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Alle dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung von dem Kunden jeweils im Voraus für die gesamte Vertragsperiode nach entsprechender Rechnungsstellung durch von SNEAK PEEK zu zahlen. 

(3) Rechnungen werden, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich per E-Mail an den Kunden versendet und sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

(4) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Banküberweisung, das SEPA-Last- schriftverfahren oder eine Geldübertragung per PayPal-Zahlung zur Verfügung. Bank- und sonstige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(5) SNEAK PEEK ist berechtigt, die vereinbarte vertragliche Vergütung einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. SNEAK PEEK wird dem Kunden eine Anpassung der Vergütung mindestens 4 Wochen im Voraus ankündigen. Beträgt eine Erhöhung der Vergütung mehr als 5 % der bisherigen (Netto ) Vergütung, so ist der Kunde berechtigt, die betroffenen Verträge zum angekündigten Inkrafttreten der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Ankündigung der Preiserhöhung zu erklären. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung nur die ursprünglich vereinbarte Vergütung berechnet. SNEAK PEEK wird den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung auf sein Kündigungsrecht und die maßgeblichen Fristen hinweisen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) SNEAK PEEK übernimmt keine Gewährleistung für Handlungen der über die SNEAK PEEK Plattform handelnden Nutzer. Ferner übernimmt SNEAK PEEK auch keine Erfüllungs- und Gewährleistungspflichten für Waren, deren Verkauf über die SNEAK PEEK Plattform angebahnt oder ausgeführt wird.

(2) Die Daten der SNEAK PEEK Datenbank (insbesondere Angaben zu Preisen und zur Lieferbarkeit der Produkte) basieren auf den Angaben der Kunden. SNEAK PEEK obliegt keine Überprüfung dieser Daten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; eine solche ist nicht Gegenstand des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages. Bestehen für SNEAK PEEK Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bestimmter Daten, werden diese von SNEAK PEEK geprüft und ggf. unverzüglich gelöscht bzw. korrigiert.

(3) Sollten Lieferungen oder Leistungen von SNEAK PEEK den gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung unterliegen und bei Gefahrübergang einen Mangel aufweisen, wird SNEAK PEEK diesen innerhalb angemessener Frist nach Wahl von SNEAK PEEK durch Nachbesserung oder Nachlieferung beseitigen. Scheitert die Beseitigung eines Mangels endgültig, ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des betroffenen Vertrages berechtigt. Schadensersatz leistet SNEAK PEEK ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Absätze.

(4) Für Schäden, die nicht am Gegenstand der Leistung selbst entstanden sind, haftet SNEAK PEEK – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur:

a. bei Vorsatz,

b. bei grober Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten von SNEAK PEEK (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden); 

c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;

d. bei Mängeln, die SNEAK PEEK arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat;

e. bei Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;

f. bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SNEAK PEEK auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(5) Soweit SNEAK PEEK wegen Verzuges haftet, ist diese Haftung gleichfalls beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Weitere Ansprüche, als die vorstehend geregelten, sind ausgeschlossen.

(6) Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren – soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt oder eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungs- beginn.

(7) Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen. Insbesondere (aber nicht ausschließlich) kann es bei den optional zubuchbaren „Push“- und „Pull“-Verfahren u.a. wegen hohen Datenvolumens und damit einhergehendem erhöhtem Datentraffic zu (i) überfüllten Datenspeichern beim Kunden, und / oder (weil SNEAK PEEK jene Daten administriert und damit ältere Daten im System des Kunden überschrieben werden könnten) (ii) zu Datenveränderungen- bzw. zu Datenverlusten beim Lieferanten kommen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet SNEAK PEEK in den Grenzen des Abs (4) nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus in elektronischer Form bereitgehaltenen Beständen jederzeit mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(8) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(9) Der Kunde verpflichtet sich, SNEAK PEEK von allen etwaigen Ansprüchen Dritter und damit verbundener Schäden und Kosten (inklusive der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung), gleich aus welchem Rechtsgrund, freizustellen, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z.B. Urheber- und Markenrechtsverletzungen, Upload unrichtiger, unvollständiger oder nicht mehr aktueller Daten) beruhen.

§ 11 Schutzrechtsverletzungen

Wenn ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche aufgrund der Verletzung eines Schutzrechts durch Lieferungen oder Leistungen von SNEAK PEEK (z.B. vertragsgemäß abgerufene Datenbankinhalte) behauptet, wird der Kunde SNEAK PEEK unverzüglich schriftlich und umfassend hiervon unterrichten. Der Kunde ermächtigt SNEAK PEEK bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht SNEAK PEEK von dieser Ermächtigung Gebrauch, was in ihrem Ermessen steht, so wird der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von SNEAK PEEK anerkennen und auch im Übrigen alles unterlassen, was die Abwehr der Ansprüche durch SNEAK PEEK behindern könnte. 

§ 12 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie darüber hinaus Dritten nicht zu offenbaren. Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere (i) die Datenbankinhalte, (ii) die Schnittstellen in sämtlichen Ausdrucksformen samt Dokumentation, (iii) Informationen über interne geschäftliche Abläufe und Prozesse, (iv) Informationen über Geschäfts- und Kundenbeziehungen, (v) Vertragsinhalte und Preise sowie vi) sonstige Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes. Die Vertragspartner werden nur solchen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen oder gewähren, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis hierüber haben müssen.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder (iii) die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder (iv) die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen zur Verfügung gestellten geschäftlichen Gegenstände, Datenträger und Unterlagen ordnungsgemäß und geschützt vor dem Zugriff unbefugter Dritter aufzubewahren und auf entsprechende Aufforderung jederzeit dem anderen Vertragspartner zurückzugeben.

(4) Den Vertragspartnern ist es untersagt, vertrauliche Informationen außerhalb des mit ihrer Überlassung konkret verbundenen Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte für sich verwerten oder nachahmen zu lassen.

(5) Weitergehende Vereinbarungen über die Geheimhaltung von Informationen und deren Verwertung sowie gesetzliche Pflichten, etwa nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem jeweils an- wendbaren Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

(1) SNEAK PEEK gewährleistet die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten, die der Kunde bei seiner Registrierung oder bei der Nutzung der Plattform an SNEAK PEEK übermittelt, werden von SNEAK PEEK ausschließlich zum Zwecke der Begründung, der Durchführung und der Beendigung des Vertragsverhältnisses und zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Plattform verwendet. Im Einzelnen gelten die Datenschutzbestimmungen von SNEAK PEEK in der jeweils aktuellen Fassung, wie sie auf der Webseite von SNEAK PEEK abrufbar sind.

(2) Verschafft der Kunde SNEAK PEEK Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. seiner Mitarbeiter bzw. User), wird er sicherstellen, dass die für eine Übermittlung an und Verarbeitung durch SNEAK PEEK (und ggf. ihre Subunternehmer) einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

(3) Verarbeitet SNEAK PEEK personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden, schließen die Vertragspartner einen entsprechenden Vertrag über die Auftragsverarbeitung von Daten, der den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz von SNEAK PEEK. 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer, Paris, Frankreich, vorgelegt und durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Schiedsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der Bestimmungen über das beschleunigte Verfahren dieser Schiedsordnung endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Düsseldorf, Deutschland, und das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen SNEAK PEEK und dem Kunden ist Düsseldorf. SNEAK PEEK ist jedoch berechtigt, den Kunden stattdessen an dessen Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.